Starthilfen bei Genehmigungsverfahren

Allgemein

Jede unternehmerische Tätigkeit ist auch mit Behördenkontakt verbunden. Am deutlichsten zeigt sich dies bei der Gründung eines Unternehmens. Es sind unterschiedliche behördliche Genehmigungen einzuholen, eine Reihe von Anmeldungen muss bei verschiedenen Institutionen vorgenommen werden.

In Rheinland-Pfalz steht Existenzgründern, aber auch bereits bestehenden Unternehmen, wie MdL Frank Puchtler mitteilt, ab Januar 2010 mit dem Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) eine neue Einrichtung zur Verfügung, die sie bei der Erlangung behördlicher Genehmigungen in allen Wirtschaftsbereichen unterstützt.

Ein vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau herausgegebener Flyer „Starthilfen bei Genehmigungsverfahren“ informiert darüber, so Landtagswirtschaftsausschußmitglied Frank Puchtler, was der Einheitliche Ansprechpartner leistet und wo er angesiedelt ist. Informationen sind unter: www.einheitlicher-ansprechpartner.rlp.de erhältlich.

Wo und wie finden Sie den Einheitlichen Ansprechpartner?

Die Aufgabe des EAP wird in Rheinland-Pfalz von den beiden Struktur – und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd wahrgenommen:

Struktur – und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Struktur – und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße

 

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