LAND UNTERSTüTZT RHEIN-LAHN-KREIS UND KOMMUNEN BEI UMSETZUNG DER INKLUSION MIT FAST 290.000 EURO

Pressemitteilung

Der Rhein-Lahn-Kreis erhält am 01. März die erste Jahresüberweisung des Landes in Höhe von 252.349,07 Euro zum Ausbau der Inklusion. Darauf weisen die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Roger Lewentz und Jörg Denninghoff hin. Ergänzend dazu erhalten die Stadt Lahnstein 3.821,28 Euro sowie die Verbandsgemeinden Bad Ems 7.149,26 Euro, Diez 5.558,22 Euro, Hahnstätten 4.919,02 Euro, Katzenelnbogen 2.271,92 Euro, Loreley 5.919,50 Euro, Nassau 2.278,87 Euro und Nastätten 3.981,07 Euro.
 

Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben Ende 2014 vereinbart, den Kommunen künftig jährlich zehn Millionen Euro für den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Kindern, für die sogenannte Inklusion, zur Verfügung zu stellen. Nun steht fest, wie viel Mittel die einzelnen Städte und Gemeinden erhalten.

„Mehr gemeinsamer Unterricht ist ein Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat“, betont Jörg Denninghoff, MdL. „Inklusion stellt Bund, Land und Kommunen vor große Herausforderungen. Dass das Land die Kommunen nun bei der Umsetzung unterstützt, ist eine gute Nachricht. Es hilft vielerorts Schulen, in denen gemeinsamer Unterricht organisiert wird."

Die rot-grüne Landesregierung setzt sich für die Wahlfreiheit der Eltern behinderter Kinder ein. „Denn Mütter und Väter kennen ihr Kind am besten und können daher auch am besten entscheiden, ob die Förderschule oder eine Schwerpunktschule der geeignete Förderort ist“, betont Roger Lewentz, MdL. „Daher ist der Erhalt von Förderschulen, der Ausbau des Inklusions-Angebots an Schwerpunktschulen sowie eine weitere Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer wichtig." Auch SPD-Kreisvorsitzender Mike Weiland und der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion Carsten Göller begrüßen die guten Nachrichten aus Mainz. Die Landesmittel in Höhe von fast 290.000 Euro stellten sicher, dass die Schaffung eines größeren Angebots von gemeinsamem Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen der Nachfrage entsprechend abgedeckt werde.

 

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