Information zum Radweg Miehlen - Nastätten

Pressemitteilung

Im Hinblick auf den aktuellen Sachstand zum Radweg Miehlen – Nastätten hatte sich der Landtagsabgeordnete Frank Puchtler an das Verkehrsministerium gewandt. Seitens des Ministeriums wird Ihm folgendes mitgeteilt:
Im Zuge der L 335 wurde im Juni 2008 eine Radwegeverbindung zwischen den Ortslagen Miehlen und Nastätten fertig gestellt und zunächst auch mit Zeichen 240 StVO als benutzungspflichtig ausgewiesen.

Im Sommer 2009 mußte die bestehende Beschilderung aufgrund eines Verfahrens - Verstoß gegen die Strassenverkehrsordnung - durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als zuständige Verkehrsbehörde überprüft werden. Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins mit der Polizeiinspektion St. Goarshausen, der Straßenmeisterei Bogel sowie der Verbandsgemeinde Nastätten wurde einvernehmlich festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Benutzungspflicht auf dem Radweg nicht gegeben sind. Begründet wurde diese Entscheidung insbesondere mit verkehrssicherheitstechnischen Problemen, die im Wesentlichen durch wiederholte Querungen der L 335 sowie Unterbrechungen des Radwegs durch Zufahrten zu Industriegebieten und land- und forstwirtschaftlichen Flächen entstehen. Mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 21. Juli 2009 wurde daher die Benutzungspflicht aufgehoben und die Entfernung der Zeichen 240 angeordnet. Die Nutzung des Radwegs wird hierdurch aber keinesfalls eingeschränkt. Die so genannte Blaubeschilderung (in diesem Fall Zeichen 240) regelt nämlich nicht, ob dort ein Radweg ist, sondern lediglich, ob der vorhandene Radweg - ausnahmsweise - benutzungspflichtig ist. Dabei gilt nach der StVO der Grundsatz, dass Radwege regelmäßig gerade nicht benutzungspflichtig sind und die Benutzungspflicht nur unter besonders strengen Voraussetzungen angeordnet werden darf.

Von der Kreisverwaltung ist geplant, kurzfristig den Radweg mit Zeichen 250 (Durchfahrtsverbot) und Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ zu beschildern. Aus diesem Grund wurden die ursprünglichen Schilderpfosten auch nicht abgebaut, sondern stehengelassen, um an diesen die Neubeschilderung anbringen zu können.

Im September 2009 ist die Angelegenheit zwischen der Kreisverwaltung und dem LBM Diez nochmals im Detail besprochen worden. Dabei bestand Einvernehmen, dass die Benutzungspflicht derzeit nicht angeordnet werden kann. Darüber hinaus hat man sich verständigt, dass auch die innerörtliche Wegweisung zum Radweg verbessert wird.

Unabhängig von den aufgezeigten beschilderungstechnischen Fragestellungen werden vom LBM Diez Überlegungen zur Verbesserung der Radwegeführung angestellt. Angedacht sind Fortführungen der Radwegeverbindungen im Bereich Nastätten und Miehlen, hierfür sind Planungsarbeiten bereits in Arbeit, so abschließend das Ministerium in seiner Antwort an den Abgeordneten.

 

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